Allgemeine Geschäftsbedingungen

Durch Ausfüllen des Anmeldeformulars (”Request Access”) unterwerfen Sie sich den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Allgemeine Geschäftsbedingungen").

Vertragsgegenstand

  1. Der Provider Daniel Schönbohm und Giorgio Groß, nachfolgend Reelbox, erbringt für seine Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich betriebswirtschaftlicher Software.
  2. Gegenstand des Vertrages ist:
  • die Überlassung von Software des Providers zur Nutzung über das Internet und
  • die Speicherung von Daten des Kunden (Data-Hosting)
  • die Bereitstellung von Inhalten (Data-Delivery)

Softwareüberlassung

  1. Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Softwarelösung Reelbox in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem Zweck speichert der Provider die Software auf einem Server, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
  2. Nach Weiterentwicklung ergibt sich der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Providers unter: www.reelbox.video
  3. Der Provider überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit der Software und beseitigt nachMassgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software, die in der Leistungsbeschreibung angegebenenFunktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.
  4. Der Provider entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.

Nutzungsrechte an der Software

  1. Der Provider räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag angeführte Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäss zu nutzen.
  2. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen und bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemässe Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in denArbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (Festplatten o. Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden daher ausdrücklich nicht gestattet.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software ausgeschlossen ist.

Data-Hosting

  1. Der Provider überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird der Provider den Kunden rechtzeitig verständigen und im Falle der Bestellung weiteren Speicherplatzes diesen ehest möglich zur Verfügung stellen. Sollte der Speicherplatz ausgeschöpft sein, werden keine weiteren Daten mehr gespeichert.
  2. Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
  3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen!
  4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstösst.
  5. Der Provider ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen.
  6. Der Kunde überträgt dem Provider ein nicht-exklusives, nicht-übertragbares Recht, Daten des Kunden zu speichern, zu verändern, an Dritte bereit zu stellen, zu multiplizieren, zu verbreiten, und in eigenem Ermessen zu verwenden, sofern der Einsatz der Daten durch den Provider den Kunden nicht schädigt und der Datenschutze gewährt bleibt. Dies gilt insbesondere für videoartige Daten und zugehörige Metadaten des Kunden. In jedem Fall bleibt der Kunde Copyright-Inhaber an den Daten und kann daher vom Provider nach Kündigung des Vertrages, die Löschung einzelner oder sämtlicher Daten verlangen.

Support & Kundendienst

  1. Der Provider wird Anfragen (per E-Mail oder telefonisch) des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und der weiteren SaaS-Dienste innerhalb der auf derWebsite www.reelbox.video veröffentlichten Geschäftszeiten so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder schriftlich beantworten.

Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

  1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Massnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
  2. Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste erfolgt grundsätzlich von Montag bis Freitag 08:00- 19:00 Uhr. Bei schweren Fehlern - die Nutzung der SaaS-Dienste ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt - erfolgt die Wartung so schnell wie möglich ab Kenntnis oder Verständigung durch den Kunden. Der Provider wird den Kunden von den Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese schnellst möglich durchführen.
  3. Die Verfügbarkeit des einzelnen SaaS-Dienstes beträgt 99% im Jahresdurchschnitt.

Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seineMitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.
  2. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen - unbeschadet der Verpflichtung des Providers zurDatensicherung - verantwortlich.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
  4. Der Kunde muss bei erstmaliger Nutzung der SaaS-Dienste selbst eine „User ID“ und einPasswort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, Log In Daten, User IDs und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.

Entgelt

  1. Der Kunde verpflichtet sich, an den Provider für die Softwareüberlassung und das Data-Hosting das vereinbarte monatliche Entgelt zzgl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen.
  2. Der Provider wird dem Kunden eine Abrechnung über das vertraglich geschuldete Entgelt übersenden.
  3. Der Provider ist dazu berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern diese für den Kunden zumutbar ist. Voraussetzung und Gründe für eine solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Die Änderung erfolgt in der Art und in dem Ausmass, wie der Umfang und die Leistungsfähigkeit der Software geändert werden. Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er zur ausserordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt.

Gewährleistung/Haftung

  1. Der Provider leistet für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste Gewähr.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, den Provider von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und dem Provider die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
  3. Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht dafür besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

Laufzeit/Kündigung/Auflösung

  1. Der SaaS-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden und kann von beiden Parteien monatlich oder jährlich beendet werden, abhängig davon welchen Tarif der Kunde gewählt hat.
  2. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für den Provider insbesondere dann, wenn der Kunde
  3. in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse abgelehnt wurde,
  4. mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens einem Monatsentgelten im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos gemahnt wurde,
  5. bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift
  6. bei Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen.

Datenschutz/Geheimhaltung

  1. Der Provider verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondereGeschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Providers als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemässen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Providers erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist der Provider verpflichtet, den Kunden vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten.
  2. Der Provider verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung,Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern eine mit vorstehendem Absatz 2 dieses Vertragspunktes inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
  3. Reelbox ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen und allgemeines über denvereinbarten Vertrag in geeigneter Weise für Marketing- und Vertriebszwecke zu nutzen.

Mitteilungen

  1. Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen ist, schriftlich an die angegebenen Adressen zu richten. Die Übersendung via Fax oder E-Mail genügt jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis.
  2. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen Vertragspartner Adressenänderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekanntgegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.

Salvatorische Klausel

  1. Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorliegenden Vereinbarung sind eventuell unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein sollten.

Gerichtsstand & Rechtswahl

  1. Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Schweizerischen Eidgenossenschaft unterAusschluss der Regelungen des internationalen Privatrechts (IPR) sowie des einheitlichen UN-Kaufrechts (CiSG).
  2. Für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, wird Karlsruhe als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.

Sonstiges

  1. Beilagen sind Bestandteil des Vertrages.
  2. Als Dritter im Sinne dieses Vertrages gilt jede natürliche und/oder juristische Person, die von den Vertragspartnern im rechtlichen Sinne verschieden ist.
  3. Eine allfällige Rechtsgeschäftsgebühr ist vom Kunden zu tragen.

Karlsruhe, 22 Feb. 2022

Reelbox ist ein Internetdienst von:

Daniel Schönbohm, Giorgio Groß
Rudolfstraße 3
76131 KarlsruheGermany

Allgemeine Geschäftsbedingungen 02/2022